Expertise

Aufbereitung des Falls und seine Vorstellung bei geeigneten Prozessfinanzierern.

Was benötigt ein Prozessfinanzierer eigentlich zur Prüfung – und was nicht? Wie kann man einen Anspruch so darstellen, dass der Finanzierer umgehend in die Prüfung einsteigen und schnellstmöglich entscheiden kann?

Nicht jeder Fall eignet sich für jeden Prozessfinanzierer, zudem ist es nicht sinnvoll einen Fall nach dem „Gießkannenprinzip“ bei wahllos ausgewählten Finanzierern anzufragen.

Ein Angebot an Anwälte von Klägern, die die Aufbereitung eines Falls und die Auswahl des Prozessfinanzierers optimieren wollen.

Rufen Sie mich an unter +49 162 99 44 910 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.