Für den Kläger wie auch seinen Anwalt stellt sich natürlich die Frage, was und in welcher Form man einem Prozessfinanzierer Informationen, Bewertungen und Dokumente liefern muss. Doch zunächst einen Schritt zurück.

An erster Stelle sollte geklärt werden, ob sich ein Anspruch für eine Prozessfinanzierung eignet und ob ein Prozessfinanzierer daran Interesse hat. Nach einer ersten Auswahl von Finanzieren (siehe den Blog „Welcher Prozessfinanzierer?“) empfiehlt sich der Griff zum Telefon und ein Anruf beim Finanzierer. Schildern Sie Ihren Fall dem für das Rechtsgebiet zuständigen Rechtsanwalt und Sie bekommen eine erste Aussage dazu. So vermeiden Sie überflüssige Arbeit und den Frust einer Standardabsage. Der dortige Mitarbeiter wird Ihnen auch sagen, welche Unterlagen er gerne von Ihnen hätte und in welcher Form.

Grundsätzlich gilt folgendes: Der Prozessfinanzierer benötigt alle Informationen, die wichtig sind, um sich ein umfassendes Bild vom Anspruch zu machen. Dazu gehört auch die Historie desselben, also aus welchem Lebenssachverhalt resultiert er und was ist bereits in der Vergangenheit geschehen. Halten Sie keine zur Bewertung des Anspruchs relevante Information zurück oder liefern „scheibchenweise“. Das erschwert die Prüfung und verlängert sie unnötig.

In einem ersten Schritt erhält das Unternehmen einen Klageentwurf mit den wesentlichen Anlagen oder ein anwaltliches Gutachten zu den Erfolgsaussichten und Risiken. Nicht übersandt werden Rechnungsbelege und ähnliche Dokumentationen, insbesondere, wenn sie umfangreich sind. Wichtig ist jedoch die vollständige Vorkorrespondenz mit dem Gegner, rechtliche und technische Gutachten (ohne Anlagen), gerichtliche Vorentscheidungen (z.B. zur Prozesskostenhilfe) sowie Informationen zur Schadenshöhe und – sofern vorhanden – zur Bonität des Schuldners.

Im Weiteren wird der Prozessfinanzierer Fragen stellen und ggfs. auch weitere Dokumente anfordern. Denken Sie daran: ein Prozessfinanzierer ist keine Rechtschutzversicherung, sondern ein Geldgeber, der von den Erfolgsaussichten Ihrer Anspruchsdurchsetzung überzeugt werden will.

Ich rate dazu, nicht nur einen Finanzierer anzufragen, sondern mindestens zwei oder drei. Teilen Sie dies den Unternehmen auch mit und sichern eine Exklusivität (falls verlangt) nur für einen begrenzten Zeitraum (Wochen, nicht Monate) und nur dann zu, wenn der Finanzierer zwecks Prüfung selbst Geld investiert, z.B. in ein externes Gutachten. Vereinbaren Sie Fristen, bis wann Sie ein erstes Feedback erhalten werden und bis wann Sie eine Entscheidung erwarten.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Korrespondenz mit dem/ den prüfenden Unternehmen.